Kein Demokratieabbau in der Hessischen Verfassung

Veröffentlicht am 04.03.2005 in Presse

Frankfurt, den 4. März 2005

Entschieden lehne die SPD Sossenheim die von CDU, FDP und Grünen geplante Neuregelung ab, wonach künftig der Landtag mit Zweidrittelmehrheit die Verfassung ändern kann - bislang ist für eine Verfassungsänderung zwingend eine Volksabstimmung notwendig. Am Ende würde die Verfassung der direkten Demokratie entzogen und allein dem Landtag überantwortet", sagte Roger Podstatny, Vorsitzender der SPD Sossenheim.

Die SPD Sossenheim hat dies in ihrer Jahreshauptversammlung beschlossen, und als Antrag zum Frankfurter Unterbezirksparteitag formuliert. In diesem Antrag wird die SPD Fraktion im Hessischen Landtag aufgefordert, sich im Parlament dafür einzusetzen, dass das in Artikel 123 „Verfahren bei Verfassungsänderungen“ beschriebene Verfahren erhalten bleibt, nach dem Verfassungsänderungen zunächst vom Landtag mehrheitlich beschlossen und dann per Volksentscheid bestätigt werden.

Im Art. 20 Grundgesetz heißt es unter anderem: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Das ist gut so und soll auch so bleiben. Direkte demokratische Elemente wie Volksbefragung oder Volksentscheide sollten gestärkt und nicht zurückgedrängt werden. Dafür steht die SPD. Gerade die Debatte über die Studiengebühren zeige die Gefahr, die in der geplanten Änderung liege. Die Verfassung verbietet in Artikel 59 Studiengebühren. Künftig könnte dieses Verbot vom Landtag aufgehoben werden. Vielleicht verfolgt die CDU ja diese Absicht und hat deshalb in den Verhandlungen der Enquetekommission nie den Vorschlag gemacht, den Artikel 59 zu ändern."

 

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Roger Podstatny

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