CDU/FDP Landesregierung verabschiedet sich vom Energiekonsens

Veröffentlicht am 20.09.2012 in Presse

„Der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) würde die bisherigen Rechte der Regionalversammlungen deutlich beschneiden. Im südhessischen Bereich scheiden weite Teile der Fläche durch die im LEP definierten Kriterien aus. Das Zwei-Prozent-Ziel ist stark gefährdet. Das gesamte Rhein-Main-Gebiet hätte mit diesen Vorgaben faktische keine Möglichkeit mehr, sich an der Erneuerung der Energieversorgung durch Windkraft zu beteiligen“, erklärte Roger Podstatny, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Römer und Mitglied der Regionalversammlung Südhessen.

Die SPD-Fraktionen der Regionalversammlungen in Nord-, Mittel- und Südhessen haben sich in einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch in Alsfeld über den Stand der Energiewende in Hessen ausgetauscht. Im Rahmen des Treffens wurde die Forderung nach einer stärkeren Beteiligung der Kommunen bei der Planung von Energieanlagen und nach stärkerer Entscheidungskompetenz der Regionalversammlungen für die Auswei-sung von Windkraftstandorten erhoben.

Angesichts des Entwurfs zur Änderung des LEPs für den Bereich Windenergienutzung durch die Hessische Landesregierung sehen die sozialdemokratischen Vertreter in den Regionalversammlungen, das im Energiegipfel vereinbarte 2-Prozent-Ziel zur Ausweisung von Vorrangflächen von Windkraftanlagen in Frage gestellt. So wurde die Windhöffigkeitsgrenze von bisher 5,5 Meter pro Sekunde (m/s) auf 5,75 m/s angehoben, die Abstände der Windvorranggebiete zu Siedlungsflächen sollen nun kategorisch bei 1.000 Metern liegen.

Die Kriterien sind vollkommen willkürlich gewählt. In Bayern gelten zum Beispiel nur 600 Meter Abstand zum Siedlungsgebiet“, erläutert Roger Podstatny. Neben den harten Faktoren stünden weitere Unwägbarkeiten, wie etwa eine 15 Kilometer Abstandsradius zur Radaranlagen der Deutschen Flugsicherung (DFS) sowie die naturschutzrechtlichen Vorgaben. „Alleine Rotmilan und Schwarzstorch werden zahlreiche potentielle Standorte von der Windkraftkarte löschen.“ Für notwendig erachtet Podstatny es auch, dass im LEP festgelegt wird, dass ein hessenweiter und für die Planungsregionen verbindlicher Stromnetzentwicklungsplan aufgestellt wird. „Man kann keine Vorrangflächen für Windkraftanlagen ausweisen, ohne die erforderliche Infrastruktur dazu, die Stromnetze, zu planen.“

 

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