Solidarische Bürgerversicherung

Veröffentlicht am 24.01.2005 in Anträge

Frankfurt, den 04.12.2003

Die AfA Unterbezirkskonferenz Frankfurt möge beschließen und an die AfA Bezirkskonferenz weiterleiten:

Wir fordern die Einführung einer Solidarischen Bürgerversicherung im Gesundheitswesen. Mit diesem Modell wird die Finanzierung des Gesundheitssystems gerechter, einfacher und transparenter organisiert sowie gleichzeitig eine grundsätzlich neue Struktur des Sozialstaates im 21. Jahrhundert entworfen. Das Konzept zeigt, wie Finanzierbarkeit und das Prinzip Solidarität vereinbart werden können.

In einer Solidarischen Bürgerversicherung sollen alle Bürgerinnen und Bürger versichert werden. Die Finanzierung erfolgt, in dem jede und jeder auf alle Einkünfte unabhängig von Höhe oder Einkunftsart den gleichen prozentualen Beitrag leistet, unter Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze. Alle geben von allem den gleichen Anteil. So wird eine drastische Beitragssatzsenkung auf unter 10 % und eine gerechte Lastenverteilung erreicht.

Unabhängig von der Einnahmeseite der gesetzlichen Krankenversicherung werden so die notwendigen Strukturreformen mit einem solidarischen Finanzierungssystem verbunden, das den Faktor Arbeit entlastet und damit auch ökonomisch neuen Schub bietet. Die erforderlichen Strukturreformen müssen mehr Qualität, mehr Effizienz, weniger Verschwendung und mehr Prävention gewährleisten. Mittelfristig brauchen wir einen Paradigmenwechsel zu einer Medizin, die stärker am individuellen Patientenwohl und weniger am technisch Möglichen ausgerichtet ist.

Begründung:

Das Modell der Solidarischen Bürgerversicherung bietet viele Vorteile:

a. Drastische Senkung des Beitragssatzes

Bislang werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ausschließlich auf Grundlage der „Bemessungsbasis„ erhoben, die sich wie folgt zusammensetzt:
• den Anteil von Löhnen, der unter € 3450,-- im Monat liegt,
• Renten mit dem halben Beitragsatz,
• freiwillig Versicherte mit derzeit maximal rund € 500,-- im Monat.

Bei der Solidarischen Bürgerversicherung kämen hinzu
• der Anteil von Löhnen über € 3450,-- monatlich,
• Miet-, Zins- und Kapitalerträge,
• Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Dadurch würde sich die Bemessungsbasis nahezu verdoppeln, während die Ausgaben durch zusätzliche Versicherte (bisherige Privatversicherte) nur um knapp 10 % steigen würden. Da nun aus einer doppelt so großen Basis nur 10 % höhere Kosten zu finanzieren wären, würde sich der prozentuale Beitrag um bis zu 40 % reduzieren. Werden bei der Solidarischen Bürgerversicherung alle Einkünfte mit dem gleichen Beitragssatz herangezogen, ist mit einem Beitrag unter 10 %, vermutlich sogar deutlich darunter, zu rechnen.

b. Dauerhafte Beitragssatzstabilität und Nachhaltigkeit

Wenn die Bemessungsgrundlage sämtliche Einkünfte umfasst, kann davon ausgegangen werden, dass bei gleichbleibender medizinischer und demographischer Entwicklung der für Gesundheitsleistungen erforderliche Anteil des Gesamteinkommens auch in Zukunft weiterhin stabil bleibt. Zumindest entspricht dies der Erfahrung der letzten dreißig Jahre. Strukturveränderungen – weniger unnötiger technischer Aufwand, weniger Doppelungen, bessere Prävention und höhere Versorgungsqualität – könnten mittelfristig sogar zu einem weiteren Absinken des Beitragssatzes führen.

c. Volkswirtschaftliche Vernunft

Mit der Solidarischen Bürgerversicherung wird der Faktor Arbeit endlich wirksam entlastet, mindestens um 5 Prozent, weil nicht nur Arbeitseinkommen zur Finanzierung herangezogen werden. Zusätzlich würde durch den gewollten Umverteilungseffekt – Entlastung unterer und mittlerer Einkommen und Belastung sehr hoher Einkommen – bei der großen Zahl der Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen ein erhebliches Kaufkraftvolumen zu Gunsten der Binnennachfrage freigesetzt. Außerdem bedarf die Solidarische Bürgerversicherung keines Kapitalstocks, weil durch die Einbeziehung von Vermögenserträgen der in der Gesellschaft vorhandene Kapitalstock ohnehin zur Finanzierung herangezogen wird.

d. Soziale Verteilungsgerechtigkeit

Unterstellt man, dass die Versorgung bei Krankheit zu den wesentlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge gehört, so ist das Konzept gemeinsamer Finanzierung nach Leistungsfähigkeit über den gleichen prozentualen Beitrag das gerechteste Verfahren (siehe auch die Steuerfinanzierung bei Schulen, Strassen, Polizei, Kanalisation etc.). Die Analogie ist schlüssig, weil ähnlich wie bei den genannten Beispielen keine Äquivalenz zwischen eingezahltem Beitrag und erhaltener Leistung besteht – letztere kann nur nach Notwendigkeit in Anspruch genommen werden. Eine weitere Analogie ist die fehlende Konsumentensouveränität, nämlich die Unverzichtbarkeit der in Anspruch genommenen Leistung im Bedarfsfall. Die Solidarische Bürgerversicherung ist verteilungsneutral. Wird von jedem Einkommen der gleiche prozentuale Anteil herangezogen, so bleiben Wohlhabendere genauso viel wohlhabender wie vorher. Die Wohlstandsverteilung bleibt gleich. Im Gegensatz dazu führen alle Modelle mit Bemessungsgrenze oder gar Kopfpauschalenmodelle zu einer Umverteilung von unten nach oben: Wohlhabendere mit Einkommen oberhalb der Grenze sind hinterher relativ noch wohlhabender.

e. Familienfreundlichkeit

Im Gegensatz zu Kopfpauschalenmodellen privilegiert die Solidarische Bürgerversicherung Familien und Familienarbeit. Angesichts unterschiedlicher und wechselnder Familienentwürfe stellt sie in jeder Lebensphase sicher, dass eine gleichmäßige Belastung aktueller Einkommens- und Erwerbssituationen erfolgt.

Weitere Informationen im Internet unter: www.solidarische-buergerversicherung.de

 

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